Zum 31.12.2011 macht sich die Schuldrechtsreform 2001 erneut bemerkbar. Es kommt zur Jahrhundertverjährungsfrist.
Davon betroffen sind alle Anleger, die bis Ende 2001 eine Kapitalanlage in einem Immobilienfonds, Schiffahrtsfonds, Meidenfonds oder eine atypische stille Beteiligung gezeichet haben und aufgrund fehlerhafter Anlageberatung heute Schadenersatzansprüche haben.
Anleger von Kapitalanlagen müssen noch bis zum 31.12.2011 aktiv werden. Sie sollten ihre Ansprüche juristisch prüfen lassen.


