Das Bankrecht regelt im BGB die Geschäfte der Bank mit dem Kunden. Es geht um Verbraucherrechte gegenüber der Bank und deren "AGB's". Das Kapitalmarktrecht beschäftigt sich mit dem Anlegervertrauen in die vielfältigen Produkte wie atypische stille Gesllschaft, Immobilienfonds, Filmfonds und Beraterhaftung.
Hier sind besonders die SKR-Rente, der VIP 3 und 4 Fonds usw. zur Zeit im Focus. Die wirtschaftliche Betrachtung der Produkte ist von hohem Stellenwert.


